"Man spielt Synode, aber es ist keine Synode": Kirchenrechtler Thomas Schüller sieht die Unverbindlichkeit des "synodalen Wegs" als gewaltiges Problem – und hat einen Ratschlag an die Verantwortlichen.
"Das sind immense Datenmengen": Ermittler in NRW gehen davon aus, dass die Dimension des Missbrauchsskandals von Bergisch Gladbach jene des Falls Lügde noch übersteigt.
Kleider machen Leute. Auch in der Kirche, offensichtlich. Was aber, wenn diese Leute mit ihren Kleidern anderen etwas beibringen wollen? Der Moraltheologe Rudolf B. Hein rekonstruiert einen verwegenen Anspruch. Lesenswert, wie wir finden.
https://www.feinschwarz.net/aesthetik-der-macht-zur-textilen-hermeneutik-der-generation-benedikt/
Ein Sprecher des UNO-Nothilfeprogramms sagte dem Sender BBC, es gebe schwerwiegende Vorwürfe wegen Kindesmissbrauchs gegen den inzwischen abberufenen Landesdirektor. Dabei handelt es sich um einen belgischen Priester. Er war laut dem US-Sender CNN im Jahr 2012 wegen Missbrauchs und Kinderpornografie-Vorwürfen verurteilt worden. 2013 wurde er dennoch in die Zentralafrikanische Republik entsandt. CNN berichtet von Vorwürfen, dass er auch dort mindestens zwei Jungen missbraucht haben soll.
Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) ist sich nach den Worten des Hamburger Erzbischofs Stefan Heße noch nicht darüber im Klaren, wie das Verfahren zur „Anerkennung des Leides“ von Missbrauchsopfern neu geregelt werden soll. Heße sagte am Freitag vor der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) in Bonn, die Bischöfe hätten bei ihren Beratungen in dieser Woche weder entschieden, in welcher Höhe künftig Zahlungen geleistet werden sollten, noch, wie die entsprechenden Mittel aufgebracht würden. Allerdings habe man sich darauf verständigt, dass auf der Ebene der Bischofskonferenz ein „Betroffenenbeirat“ eingerichtet werden solle
Heße erhielt Beifall für seine Überlegung, man solle diese Frage nicht im Binnenraum der katholischen Kirche klären, sondern gemeinsam mit anderen betroffenen Organisationen, etwa der evangelischen Kirche, aber auch aus dem Bereich des Sports. Es könne nicht sein, dass Betroffene ungleich behandelt würden und jene, die im Kontext der katholischen Kirche Gewalt erfahren hätten, besser dastünden. Warum das nicht sein kann, erklärt der Bischof nicht. Interessant vor allem, dass er die Sportvereine nennt, die möglicherweise schon keine Entschädigung von 100,00€ zahlen können, ohne insolvent zu gehen. Was soll dieses unwürdige Spiel? Sagt doch einfach, dass Ihr nicht bereit seid zu zahlen.
https://www.katholisch.de/artikel/23663-missbrauch-jesuit-zollner-nimmt-benedikt-xvi-in-schutz
Dass wir die Rolle von Benedikt vor allem als Hüter der Glaubenskongregation in den 80er Jahren kritischer sehen, ist kein Geheimnis. Siehe auch unsere Meldung unter Aktuelles vom 02.11.2019
Auf der Grundlage der Arbeit des Fachkreises beim BMFSFJ zu Sexualisierter Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen und der daraus entstanden Expertise, haben die Kinderschutz-Zentren und ECPAT mit fachlicher Begleitung ein Erklärvideo erstellt. Das Video wendet sich an eine breite Fachöffentlichkeit soll dabei helfen, Vorbehalte gegenüber der Thematik sachlich fundiert abzubauen und die strukturellen Schwierigkeiten für Behörden und Fachpersonal aufzuzeigen.
Anlässlich des 5. Europäischen Tages zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch geht das Erklärvideo heute online. Es findet sich unter
:
www.kinderschutz-zentren.org/organisierte-rituelle-gewalt<http://www.kinderschutz-zentren.org/organisierte-rituelle-gewalt>
www.ecpat.de/organisierte-rituelle-gewalt<http://www.ecpat.de/organisierte-rituelle-gewalt>
Nichts scheint das Kirchenvolk und den Klerus im Moment mehr zu beschäftigen als die Entschädigung für Missbrauchsopfer aus Kirchensteuermitteln. Die Köpfe kühl zu halten und die Diskussion zu versachlichen, hilft vielleicht das kleine Rechenbeispiel:
Was eine Umlegung der Entschädigung auf den Kirchensteuerzahler in Zahlen bedeuten würde.
Dabei gehen wir von der unwahrscheinlichen Hypothese aus, dass
1. alle 3.677 in der MHG Studie genannten Opfer einen Antrag stellen würden,
2. alle Opfer die pauschale Entschädigung von 300.000 € bekämen,
3. diese Summe ausschließlich durch Kirchensteuern finanziert würde.
Mit Stand 2018 gab es in Deutschland 23.000.000 Katholiken, die 6.643.000.000 € Kirchensteuer bezahlt haben.
Daraus wiederum ergibt sich ein Durchschnittswert von 288,00 € Kirchensteuern pro Mitglied im Jahr.
Die Gesamtentschädigungssumme (bei Annahme der Punkte 1+2) würde sich auf 1.103.100.000 € belaufen.
Daraus folgt, dass sich jeder Kirchensteuerzahler im Jahr der Auszahlung mit dem Durchschnittswert von 48 € an der Gesamtentschädigungssumme beteiligen würde. An jedes Opfer würde der Gläubige 0,013.....€ von seiner Kirchensteuer zahlen.
Das Zentralkomitee der Katholiken ZdK entscheidet an diesem Wochenende, ob es mitgeht auf dem synodalen Weg, dem gemeinsamen Diskussionsprozess mit Bischöfen. ZdK-Vizepräsidentin Claus Lücking-Michel erklärte im DLF, warum sie dafür votiert, obwohl Bischöfe nur ein bisschen Macht abgeben wollten.
https://www.katholisch.de/artikel/23648-bistum-limburg-sexueller-missbrauch-wurde-vertuscht
Frankreich:
Homburg:
https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/panorama/uniklinik_homburg_missbrauch_razzia_100.html
Gestern erreichte uns ein wütender Beitrag eines Betroffenen zur Diskussion um eine mögliche Entschädigung von Missbrauchsopfern durch die Katholische Kirche. Bitte unter Forum studieren. Weitere Stellungnahmen sind ausdrücklich erwünscht.
Anmerkung: Bei der Freischaltung des Beitrags ist dem Administrator ein schwerwiegender technischer Fehler unterlaufen, durch den das gesamte Gästebuch unwiderruflich gelöscht worden ist. Aus vorhandenen Kopien einzelner Beiträge werden wir versuchen, das "Gästebuch alt" zumindest in großen Teilen wiederherzustellen.
Wir haben die Gelegenheit beim Schopf gefasst und das Gästebuch in Forum umbenannt, um anzuregen, die Diskussionsmöglichkeit im Forum besser und mehr zu nutzen. Das Gästebuch lud vielleicht durch die Wortwahl eher dazu ein, nur Nettigkeiten zu hinterlassen. Dabei sind wir ein recht diskussionsfreudiger Verein.
Der Forumsbeitrag von Che ist jetzt wieder online.
Am ersten Advent startet der "Synodale Weg", der ja als Reaktion auf die Aufdeckung struktureller Schwächen bei der katholischen Kirche in der MHG-Studie angelegt ist. Im Advent gibt es allerdings keine große Veranstaltung, sondern eher Arbeit in den Gemeinden, Akademien und sog. Synodalen Foren.
https://www.dbk.de/themen/der-synodale-weg/
Wir als Verein überlegen, bei der ersten Plenarversammlung des SynWe am 31. Januar und 1. Februar 2020 vor Ort zu sein. Tagungsort für alle Plenarversammlungen des SynWe ist der Bartholomäus-Dom in Frankfurt. Möglichst viele von uns sollten im Januar dort sein.
Betroffene von Missbrauch schauen auf den synodalen Weg eher kritisch:
In seiner Eigenschaft als einer der Sprecher des Betroffenenrats beim Erzbistum Köln wurde unser Vereinsmitglied vom Domradio interviewt. Aber hören Sie selbst:
https://www.domradio.de/node/336703
Hier auch der Link zur Onlineversion:
Ein bitterer hörenswerter Kommentar zur Presseerklärung des Erzbistums vom 12.11.2019, auch bei uns unter Aktuellem vom gleichen Tag.
Selbst der heute zuständige Interventionsbeauftragte Oliver Vogt vom Erzbistum Köln zeigte sich fassungslos. Trotz einer Gefängnisstrafe 1972 und einer Gefängnisstrafe 1988 zur Bewährung blieb ein Missbrauchstäter kirchlich unbehelligt und wurde sogar wieder in Gemeinden eingesetzt. Bis 2015.
Da streitet man um die eigene Armut statt den Vorschlag der Expertengruppe inhaltlich zu prüfen. Und der Hinweis, die vorgeschlagene Entschädigung sei viel zu hoch und auch "unüblich", ist wohlfeil und immer gleich mitgeliefert. Da holten die Bischöfe zum Befreiungsschlag aus bezüglich der unendlichen Schuld, die Amtskirche aber auch das duldende Kirchenvolk auf sich geladen hatten. Und jetzt das. Rechte Tasche oder besser linke Tasche oder noch besser irgendeine Kleidung ganz ohne Tasche.
Eine Zusammenfassung bietet:
Erst heute sind wir auf ein lesenswertes Interview vom Deutschlandfunk mit dem ehemaligen Diakon Hanstein gestoßen:
Ein Zitat daraus:
"Das jesuanische Menschenbild ist aber ein anderes. Jesus hat Menschen aufgerichtet, hat Menschen bestärkt, hat Menschen unabhängig von ihrem Stand berührt, positiv berührt, indem er sie aufgehoben hat, Aussätzige berührt hat und so weiter. Alle diese Bilder, die wir ja kennen. Da zurückzukommen, das wäre die große Chance aus diesem leidigen Thema, aus diesen leidigen letzten Jahren. Ich habe in dem Buch geschrieben: arme Verhältnisse, reiche Kirche. Das heißt: reich – materiell saturiert, auch saturiert durch den Status, den unsere Kirche hat. Aber im Geistlichen leider, leider, leider immer ärmer geworden. Und da wäre der Wandel schlicht und ergreifend eine Rückführung auf die biblische Botschaft. Nun ist die Bibel aber ein Stück weit weg für uns Katholiken. Das ist nicht unbedingt das nächstliegende Buch, zu dem katholische Bischöfe greifen."
Die Polemik im offenen Brief ist uns eher unverständlich. Im Bereich des Staates und der Vereine z. B. sind Solidargemeinschaften selbstverständlich und nie hinterfragt:
Dass ich Wut empfinde auf den Urheber des Schadens und meines Vermögensverlustes wegen, "nur" weil ich dazugehöre, ist mehr als verständlich.
Bei den gebotenen Entschädigungszahlungen für Missbrauchsopfer ist jetzt alles anders?
Heute erreicht uns dazu der Text eines Betroffenen. Wir haben darum gebeten, ihn anonym veröffentlichen zu dürfen. Der Text spricht für sich:
"Das Schweigen der Lemminge und der Kreuzzug der Mertes- se
Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker: Es ist doch immer das Gleiche. Erst wenn es um den Geldbeutel geht, wird der Mensch wach. Spätestens seit 2010 riefen wir laut, wir, deren Würde in der Kindheit der Wollust Geweihter hingegeben wurde - ganz im Sinne des Buches von Klaus Mertes: "Sein Leben hingeben". Bis dahin wollte man uns nicht hören. In den Internaten und Heimen, in den Gemeinden, Bistümern und Orden wurden immer mehr Verbrechen entdeckt; kaum ein Mitglied des Kirchenvolkes hat sich geregt. Es wurden Täter gedeckt und geschont; kaum jemanden aus der Körperschaft des Heiligen Geistes hat es aufgeregt.
Wo warst Du, Christ, als mein Täter sein erigiertes Kreuz in meine jungmännlichen Körperöffnungen zwängte? Wo wart Ihr sparsamen Ordensbrüder, als meine Klassenkameraden der Reihe nach in lebensbedrohliche Abhängigkeiten gezwungen wurden? Wo warst Du Kirchenvolk, als ich zu Hause erzählte und das Lächeln des Täters Euch glaubwürdiger war als meine Tränen?
Geschwiegen habt Ihr. Stumm geblieben seid Ihr. Ihr habt in Solidarität dicht gehalten und keinen Laut von Euch gegeben. Ihr wart mundfaul und diskret. Dieses Phlegma, diese Gelassenheit in Gemeinschaft stünde Euch jetzt gut an. Jetzt, da es Euch an die Börse geht, werdet Ihr wach und widerständig. Jetzt sind Kraft und Wille da, sich zu Wort zu melden. Nein, Ihr nehmt keine 30 Silberlinge. Ihr macht es subtiler: Ihr verweigert sie dem Nächsten. Ihr seid inverse Judasse. Ja, das seid Ihr. Verfolger der ohnehin schon auf dem Altar der klerikalen Täter Geopferten. Solidargemeinschaft in der Abwehr des Wissens, in der Verweigerung von gemeinsamer Verantwortung, in der Leugnung der Bergpredigt. Das seid Ihr.
Und Klaus Mertes? "Ich bin ein Grenzgänger" sagt er von sich selbst, und gestaltet eine derzeit erfolgreiche Kampagne gegen angemessene Entschädigungszahlungen für Opfer klerikalen Missbrauchs. Sein Kreuzzug ist blutig, seine Schwertführung lässt erneut gedemütigte und entwürdigte Betroffene niedersinken, rechts und links gerade wie in Uhlands Ballade. Sein ignatianisches Ideal sei "die Aufmerksamkeit für die eigenen Bedürfnisse und die eigenen Gefühle". Das glaube ich ihm. In dieser system- egomanen Haltung folgt ihm auch Thomas Sternberg, Präsident des ZKD, wenn er bezweifelt, dass Dinge, die in einer Institution geschehen, ohne von ihr beabsichtigt zu sein, in den Verantwortungsbereich dieser Institution gehören. Es sind schon arge Wortklauber, diese Verteidiger des Glaubens und der Kassen.
Im Artikel werden einige Indizien, die für eine solche Einschätzung sprechen, genannt. Interessant in diesem Zusammenhang und mit unserer Geschichte: auch hier sind die Haupttäter, vor allem Pater S. und Pater Sch. ausdrücklich rechtskonservativ- die einzig wahren Verteidiger des Glaubens.
Jetzt in der Diskussion um Entschädigung wird klar, dass Kirchensteuerzahler, Gläubige und der Klerus ein System gestützt, mindestens geduldet haben, dass massenhaften Missbrauch möglich gemacht hat, das zumindest weggeschaut hat. Ja! Der Täter ist und bleibt der Täter. Aber trägt das Umfeld des Täters nicht auch Mitverantwortung? Die Kirche als Ganzes macht jetzt durch, was jede Institution, in der es Missbrauchstäter gab, bitter durchgemacht hat: der Täter hat nicht nur sein Opfer beschädigt sondern darüber hinaus sein gesamtes duldendes, wegsehendes Umfeld. Ach, Wegsehen klingt so aktiv. Das "Nicht- Hinsehen" reicht schon, um den Täter machen zu lassen. Kirchensteuerzahler, ob gläubig oder nicht, tragen alle Verantwortung für die, die Opfer geworden sind. eine Einsicht, die zu gewinnen ganz offensichtlich schmerzhaft ist und daher lange braucht. Die Zahler, die Gläubigen, der Klerus (ob Diözesanpriester oder Ordenspriester) insgesamt bildeten eine Solidargemeinschaft auch schon, als der Missbrauch geschah und genauso jetzt, da er aufgearbeitet wird und wo entschädigt werden soll. Die Bischöfe schienen anzufangen, das in ihrer Mehrheit durch die MHG- Studie zu begreifen und stießen deshalb die Diskussion um eine andere Form der Entschädigung richtigerweise an. Dass diese Einsicht auch beim ZdK- Präsidenten, doch noch wachsen möge, können die Opfer nur wünschen.
Bisher sprachen nur die erklärten Feinde der Kirche davon, dass die Priesterschaft keine Solidargemeinschaft mit den Gläubigen bilde sondern eine eigene Kaste darstellen.
Dass der Präsident auch noch gleich den Untergang der Orden beschwört und "vor der Entschädigung aus der Kirchensteuer warnt", zeigt uns als Opfern der Solidargemeinschaft Kirche ("Bruder. Schwester .Warum hast du geschwiegen?"), dass die Gemeinschaft der Gläubigen das ungeheure Ausmaß des angerichteten Unheils vielleicht noch gar nicht wirklich begriffen hat.
Hier die entsprechende Pressemeldung:
Gerne zitieren wir hier auch einmal ausnahmsweise aus unserem aktuellen Newsletter:
"Man benutzt Worte wie Solidargemeinschaft und Ähnliches, um zu leugnen oder nicht wahrhaben zu müssen, dass mit jedem Missbrauch nicht nur das Opfer beschädigt worden ist sondern immer auch die gesamte Institution und alle, die das System des Wegschauens und des Verschweigens gestützt haben. Gewiss haben auch wir lange gebraucht, bis wir als Opfer begriffen, dass nicht nur der Täter Schuld trug sondern auch die Verantwortlichen, die den Täter machen ließen wie auch die, die lieber wegsahen. Ein schmerzlicher Prozess durchaus. Ein Prozess, den die Kirche als Solidargemeinschaft gerade durchmacht: da ist nicht nur die sog. Amtskirche, die "böse" ist. Da gibt es eine "Gelegenheitsstruktur", an der viele, auch Laien, ohne es zu wollen, beteiligt waren und bisweilen noch sind. Die Täter haben nicht nur ihre direkten Opfer schwer beschädigt, sondern die gesamte Institution, die eben heute für diese Taten einstehen muss.
Dass der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken das noch nicht im Ansatz begreift, ist schon traurig. Man lese aufmerksam seine Warnung, Entschädigungen aus der Kirchensteuer zu bezahlen. Verdammt. Die Täter wurden doch auch aus Kirchensteuern bezahlt." (durchaus ungewollt, wie wir hoffen). "Und ob man nun an das Vermögen des Bischöflichen Stuhls, an die Immobilien der Kirche oder die Kirchensteuer geht: es gibt doch kein Privatvermögen (oder nur in unerheblichem Maße) in der Kirche. Kirche ist ein Gesamtorganismus-wir sehen es jetzt. Vielleicht liegt darin und in dieser aufgeregten Diskussion auch eine Chance."
Weitere Behauptungen von Sternberg zeigen einen schlechten Kenntnisstand der Materie:
Sternberg sagt, es sei mithin selbstverständlich sei, dass die Kirche Therapiekosten für traumatisierte Menschen trage.
Selbstverständlich war das nie, sondern hat vielfach erkämpft werden müssen und oft handelt es sich um eine schlichte Therapiekostenpauschale (bei den Orden meistens). Und wer damit nicht auskommt, hat eben Pech gehabt. Oder die Solidargemeinschaft der Krankenversicherten ist eingesprungen, aber wenn die meint, mit dem veranschagten Stundenkontingent müsse man auskommen, hat man dann Pech gehabt.
Es steht aber ja im Text auch nur "Therapiekosten" (einige) und nicht "die Therapiekosten" (alle) "werden übernommen. Wahrscheinlich wird das aber von 95% überlesen, und vielleicht ist das sogar gewollt.
Ein entschiedener Standpunkt von Joachim Frank auf Katholisch.de:
"Es ist immer der gleiche Fehler: Kollektivierung von Verantwortung dann, wenn man die damit verbundenen Lasten selber nicht tragen will oder kann. Reservierung von Verantwortung, wenn man die damit verbundene Macht nicht teilen möchte.....Anders als von manchen behauptet, die sich aus nachvollziehbaren Gründen nicht in eine Solidargemeinschaft mit Missbrauchstätern und Vertuschern zwingen lassen wollen, hat der Begriff Solidarität beim Thema Entschädigung ja durchaus seinen Sinn: als Solidarität mit den Opfern nämlich."
Der Standpunkt von Joachim Frank als ganzer Text:
Ein weiterer katholischer Standpunkt:
Ein bemerkenswerter Text oder zumindest doch eine überraschende Überschrift, haben wir das zumindest bisher anders gesehen:
Vielleicht geht es gar nicht um die berühmte Kirchensteuer, deren Verschleuderung an Opfer die Gläubigen so hart trifft, sondern ganz billig um seinen eigenen Orden (SJ), den hohe Entschädigungssummen empfindlich treffen könnten.
Herr Mertes übersieht auch, dass sich Bistümer und Orden schon seit Langem ausdrücklich als "Solidargemeinschaft" verstehen, zumindest was die Altersversorgung der Priester angeht. Und dass Gläubige und Klerus miteinander die Gemeinschaft der Kirche bilden und solidarisch sind, war das auch mal wieder nur naiver Kinderglaube?
Wir wundern uns doch sehr über die Verwandlungen von Pater Klaus Mertes, der sich anschickt, mit jedem Interview mehr, das er gibt, die Sackgasse, in die sich argumentativ gebracht hat, auch noch zu zumauern. Näheres dazu im Kommentar und zu seinen ersten Ausführungen zum Thema in den aktuellen Meldungen zum 29.09.2019.
Der Streit in der Katholischen Kirche um ein neues Entschädigungsmodell ist - wie aufmerksame Leser schon lange bemerkt haben (Aktuelles vom 23.09. z. B.) - voll entbrannt. Auch hier wird mit harten Bandagen und gerne mit Falschmeldungen, was das Zustandekommen dieser Summe anbetrifft, und auch mit Horrorszenarien, was die zukünftige Armut der "Kirche" und der Orden anbetrifft, gearbeitet.
Die Auseinandersetzungen beziehen sich vor allem auf die scheinbar willkürlich gesetzte vorgeschlagene Entschädigungssumme von 300.000,00€. Gewiss darf man sich über die Höhe der von einer Expertenkommission empfohlenen Entschädigung wundern und auch streiten. Man sollte besser das Originalpapier
lesen. Wenn man dieses Papier liest, dann erfährt man, dass nicht etwa eine Gruppe von Betroffenen (Meldung gestern in der FAZ) diese Summe vorschlagen hat sondern eine hochkarätig besetzte Arbeitsgruppe unter Einschluss von Betroffenen. Dann erfährt man, dass die Summe von 300.000,00€ eine sehr schlichte "versicherungsmathematische" Ableitung darstellt: Wenn man nämlich die durchschnittliche monatliche Zahlung aus dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) zu Grunde legt, kommt man auf eine monatliche Rente von ca. 500,00€ oder jährliche Rente von 6.000€. Da es um kindliche Opfer geht, wird eine Lebenserwartung von 50 weiteren Jahren vorausgesetzt. Ergibt in der Summe schlicht und einfach 300.000,00€. Höheren Forderungen, die durchaus erhoben worden sind und auch gerechtfertigt sein können, wurde damit, wenn man so will, mit Einverständnis von Betroffenen eine Abfuhr erteilt.
Wie die Kirche und "welche" Kirche diese Summen und aus welchen kirchlichen Mitteln stemmen soll, darüber ist noch gar nicht beraten worden und konnte auch nicht Gegenstand des Vorschlags sein.
Völlig ungeklärt ist fraglos, wie die Orden in eine solche Entschädigung einzubeziehen sind. Bisher gibt es von Ordensseite (DOK) dazu keine eigenen oder gar konstruktiven Vorschläge, obwohl man bei der Erstellung des Vorschlags durchaus anwesend war. Jetzt scheint es allerdings billige Versuche des Nachtretens zu geben und mehr oder weniger geschickte Versuche, sich gänzlich aus der Verantwortung zu stehlen, indem man argumentiert, dass man selber gar nicht zu "dieser Kirche" der Bischöfe gehöre- das, obwohl man besonders in den prosperierenden Jahren der katholischen Kirche in Deutschland größten Wert darauf gelegt hat, ein "Ganzes" zu sein oder gar von den Bischöfen hofiert zu werden. Dass die Täter und Täterinnen der Orden in der sogenannten MHG Studie (BDK) gar nicht erfasst sind, ist der Öffentlichkeit dabei fast gänzlich verborgen geblieben. Die Orden scheinen sich gerne hinter den Bischöfen zu verstecken, wenn es ihnen ihnen denn nutzt. Kein Bischof, der in den sog. guten Jahren nicht von den Orden und kein Orden, der nicht von den Bistümern profitiert hätte.
Tatsächlich kann aber aus Opfersicht die mögliche Entschädigung niemals davon abhängig gemacht werden, wie solvent der einzelne Orden oder das einzelne Bistum sich wirklich oder gar buchmäßig darstellen.
In der katholischen Kirche tobt offensichtlich ein Streit, der mit allen möglichen unredlichen und diffamierenden Mitteln geführt wird: Der Papst als Götzenanbeter!
Das Erzbistum hat heute folgende Presseerklärung veröffentlicht:
NACHRICHTEN
Priester des Erzbistums Köln war trotz Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs weiter im Einsatz
Köln/Münster/Essen. Ein Priester des Erzbistums Köln, der bereits 1972 wegen „fortgesetzter Unzucht mit Kindern und Abhängigen“ zu einer Haftstrafe verurteilt und 1988 wegen sexueller Handlungen an Minderjährigen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, wirkte dennoch über Jahrzehnte weiter als Priester in mehreren Bistümern. Das ergaben Nachforschungen im Erzbistum Köln und den Bistümern Münster und Essen. Der heute 85-jährige Priester ist seit 2002 im Ruhestand und inzwischen nicht mehr in der Seelsorge tätig.
Peter Frings, der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, war im Mai 2019 durch ein Schreiben auf den Fall aufmerksam gemacht worden. Das Erzbistum Köln hatte daraufhin der Rechtsanwaltskanzlei in München, die seit Anfang 2019 alle Fälle von sexuellen Missbrauch des Erzbistums untersucht, auch das Aktenmaterial der anderen Bistümer für diesen Fall zur Verfügung gestellt. Die Kanzlei soll prüfen, wer von den Verantwortlichen der betroffenen Bistümer worüber informiert war und wer welche Entscheidungen getroffen hat.
Die genauen Ergebnisse der Untersuchung sollen im Frühjahr 2020 der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Der Interventionsbeauftragte des Erzbistums Köln, Oliver Vogt, zeigte sich erschüttert darüber, dass ein Priester, der zweimal rechtskräftig verurteilt wurde, dennoch weiter in der Seelsorge bleiben konnte. „Dieser Fall wirft in besonders bedrückender Weise Fragen auf, die gründlich aufgearbeitet werden müssen: Wie konnte man einen Priester, der sich des Missbrauchs schuldig gemacht hat, dennoch weiter in der Seelsorge arbeiten lassen? Wie konnte man ihn erneut in einer Pfarrei einsetzen?“
Die Aufarbeitung des Falls, so betonte Vogt weiter, habe man deshalb bewusst in unabhängige Hände gegeben. „Die Öffentlichkeit und insbesondere die Betroffenen haben ein Recht zu erfahren, wer in den Bistümern die Entscheidungen über einen weiteren seelsorglichen Einsatz zu verantworten hatte.
Erzbistum Köln | Newsdesk
Kardinal-Frings-Str. 1-3
50668 Köln
Telefon 0221 1642 3909
Telefax 0221 1642 3990
newsdesk@erzbistum-koeln.de
www.erzbistum-koeln.de
Die Verantwortlichen werden nach Abschluss der Untersuchungen namentlich genannt. Sie haben große Schuld auf sich geladen und den Täterschutz und das Ansehen der Institution über den Schutz der Betroffenen gestellt.“
Der Priester war in den drei Bistümern an folgenden Orten und in
folgenden Funktionen im Einsatz:
12.02.1960 - 01.01.1964 Kaplan in Hl. Kreuz, Köln-Weidenpesch
02.01.1964 - 12.02.1970 Kaplan in St. Josef, Köln Porz
13.02.1970 - 01.03.1972 Pfarrer in St. Peter, Essen-Kettwig
1973 Aushilfe in Bocholt/Lowick, St. Bernhard
1974 – 1978 Schulabteilung Generalvikariat Münster mit Aushilfe in Westerkappeln ab 1975/ St.Margareta
1978 - 1985 Pfarrverwalter in Petrus- Canisius, Recklinghausen
1986 - 1988 Aushilfsseelsorger St. Bonifatius Moers-Asberg
01.09.1989 - 31.03.2002 Altenheimseelsorger CBWK Clarenbachwerk Köln gGmbH
Juni 2002 – Juli 2015 Ruhestandsgeistlicher in St. Josef, Bochum-Wattenscheid
Die Akten aus den drei Bistümern, so betonte der Interventionsbeauftragte des Erzbistums Köln weiter, seien teilweise sehr lückenhaft. „Da wir nicht ausschließen können, dass es in allen drei Diözesen weitere Betroffene gibt, bitten wir darum, dass diese sich bei einer der beauftragten, externen Ansprechpersonen in den
Diözesen melden.“ (pek191112)
Ansprechpartner im Erzbistum Köln
Dr. rer. med. Emil Naumann, Tel: 01520 1642 394
Frau Hildegard Arz, Tel: 01520 1642 234
Ansprechpartner im Bistum Münster
Bernadette Böcker-Kock: 0151 6340 4738
Bardo Schaffner: 0151 4381 6695
Ansprechpartner im Bistum Essen
Angelika von Schenk-Wilms: 0151 5715 0084
Karl Sarholz: 0171 3165 928
In der Presse gab es großen Widerhall:
Siehe hierzu folgenden Link
und unseren Kommentar am 24.08.2019 und hier ein engagierter Offener Brief von Hermann Schell zu den Vorfällen im Saarland (sehr lesenswert) Hermann Schell ist vielen bekannt als einer, der sich die vergangenen Jahre leidenschaftlich für die Missbrauchsbetroffenen aus dem Bistum Trier eingesetzt hat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr Prof. Dr. Schick hat keine persönliche Mailadresse auf der Webseite angegeben, ich hoffe aber, dass diese Mail auch ihm, und seinem Stellvertreter, Herrn Bozatto, zur Kenntnis gelangt.
Mit welchem Recht schreibe ich Ihnen? Mit dem Recht eines in der Kindheit im klinischen Kontext missbrauchten Menschen, der die Berichterstattung über die mutmaßliche Vergewaltigung eines sechsjährigen Mädchen
an ihrer Klinik mit tiefer Erschütterung aufgenommen hat.
Einige von Ihnen sind schon langjährig in Verantwortlicher Position. Einige von Ihnen waren zu diesem Zeitpunkt sicherlich noch nicht an der Uniklinik im Bereich HNO angestellt, werden aber spätestens seit gestern mit diesen Vorwürfen konfrontiert sein.
Ich möchte Sie nicht konfrontieren, sondern sie darum bitten, nicht zu schweigen, nicht wegzusehen, nicht wegen Karriereabsichten still zu halten, zu decken, zu schützen, zu vertuschen.
Denn dies ist der Nährboden für Grenzüberschreitung, Machtmissbrauch durch Vorgesetzte, körperliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, sexuellen Missbrauch. Vielleicht mussten Sie dies selbst schon erfahren, ich hoffe nicht.
Und derzeit arbeiten Sie in einem Vakuum des Wissens oder Nichtwissens ob des Vorfalls an ihrer Arbeitsstätte. Vielleicht arbeiten sie morgen genau in diesem Operationssaal, wo diese unfassbare Tat geschehen sein soll.
Sie alle persönlich repräsentieren aktuell diese Klinik, und im speziellen diesen Klinikbereich. Und deshalb bitte ich Sie um ihre Aufmerksamkeit.
Wenn die Vermutung stimmt, dass ein Täter, eine Täterin soweit gegangen sein sollte, im Rahmen einer OP ein sechsjähriges Mädchen zu vergewaltigen, dann hat er oder sie vorher schon viel ausprobiert, um seine/ihre Grenzen auszuloten.
Ich vermute demnach weitere Taten im Vorfeld dieser vermeintlich begangenen Tat in ihrer Klinik, und damit einhergehende " aktive Vermeidung von Öffentlichkeit" über Aufsichtsgremien hinweg, was an ihrer Klinik im Fachbereich Kinder-und Jugendpsychiatrie mutmaßlich schon so über Jahre praktiziert wurde.
Ein Untersuchungsausschuss des Landtages befasst sich aktuell mit diesen Vorwürfen, und hoffentlich bald auch mit diesem.
Am Ende sollte die Empfehlung an den Landtag ergehen, der Einrichtung einer unabhängigen Kontaktstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt, die von der Landesregierung finanziert wird.
Zur Einordnung meiner Gedanken:
Auszug aus dem Artikel in der Frankfurter Rundschau:
"....Am 27. Juli 2012 ruft ein Arzt aus dem Operationssaal der Hals-, Nasen-, Ohrenklinik die Kinderschutzgruppe des Uniklinikums an. Er habe bei der Verabreichung eines Schmerzzäpfchens nach erfolgter Operation am Nasenrachenraum „eine blutende Wunde im Genitalbereich sowie ein klaffender Anus“ festgestellt. Das sechsjährige Mädchen könnte „fraglich vergewaltigt worden sein“. Die eigens für solche Fälle eingerichtete Kinderschutzgruppe besteht aus drei Ärzten, unter ihnen auch ein Rechtsmediziner. Sie beurteilen die Verletzung „als verdächtig auf eine äußere Gewalt“. Und weil die Unterhose bei Einweisung der jungen Patientin „keine Blutantragungen zeigt“, kann die Verletzung nur erfolgt sein, nachdem die Mutter ihr Kind vor dem Operationsraum in die Obhut des Personals gegeben hatte.
Und wie im Falle des mutmaßlichen Missbrauchs an den jungen Patienten in der Kinderpsychiatrie, entscheidet auch die HNO des Universitätsklinikums wieder, die Mutter erst einmal nicht zu informieren, „um Schaden von der Institution abzuwenden“. Im August 2012 versucht der Chef der HNO, dem Vorgang ein Ende zu bereiten, indem er seine Sicht der Dinge vorträgt: „Es bestehen,“ so der Direktor, „nach intensiven Gesprächen von meiner Seite keine Hinweise auf eine Missbrauchssituation in der Zeitspanne des Aufenthaltes der jungen Patientin in der Klinik für HNO-Heilkunde am Universitätsklinikum des Saarlandes.“ ...
Zwei Jahre später, im Herbst 2014, hat der HNO-Direktor während der Morgenbesprechung seinen ärztlichen Mitarbeitern Dramatisches zu berichten: In seiner Abteilung sei ein sexueller Kindesmissbrauch geschehen. Er habe alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um so etwas in Zukunft zu verhindern. Wichtig sei, dass nichts nach außen dringen dürfe. Ansonsten würden „die Fallzahlen sinken“. Im Klartext: Patienten würden ausbleiben. ..."
Quelle: FR vom 11.11.2019
Auszug aus der Saarbrücker Zeitung:
"...Über diesen möglichen Missbrauchsfall im OP-Bereich der HNO-Klinik von Schick, berichtete am Dienstag die Frankfurter Rundschau (FR). Da ist auch zu lesen, dass der Klinikleiter Mitarbeiterinnen – sogar im OP – sexuell belästigt haben soll. Nach Angaben von Görlinger gegenüber unserer Zeitung prüft seine Behörde jetzt, ob wegen möglicher sexueller Übergriffe auf Frauen in der HNO-Klinik ein Verfahren eingeleitet wird. ..."
Quelle: SZ vom 12.11.2019
Die fett unterlegten Zitate belegen die Bandbreite der Interpretationskunst, von keine Hinweise - ich denke mal, dass es Fotos des Rechtmediziners gibt, die die Verletzungen belegen - bis 2 Jahre später, sei geschehen.
Diese Auszüge werfen bei mir die Frage auf, welches Wertegerüst Herr Prof. Dr. Schick, also ihr direkter Vorgesetzte, hier in seiner Bewertung des Tatverdachts anlegt, und welche Verhaltensweisen seinerseits zu Vorwürfen sexueller Übergriffigkeit führen.
Zwei zentrale Aussagen sind auf jeden Fall nicht hinnehmbar, und schon gar nicht mit dem Verhaltenskodex und den Leitlinien der Uniklinik Homburg.
1. Um Schaden von der Institution abzuwenden (Klartext: um wirtschafliche Interessen zu wahren)
2. Um Schaden von dem Kind abzuwenden (Klartext: um einer Strafanzeige zu entgehen), untermauert mit " aus ärztlicher Sicht erscheint es nicht sinnvoll"
Dies ist für viele Institutionen mit anderer Diktion ersetzbar, verfolgt aber das gleiche Ziel. Der Schutz der Institution.
Ergänzend noch einige Wiederholungsschleifen, die mir als langjähriger Beobachter der Missbrauchsvorgänge im Bereich der katholischen Kirche augenfällig wurden. Diese sind ohne Abstriche in die Bereiche Sport, Kliniken, institutionelle Kontexte zu übertragen:
- Täter schützen Täter
- Organisationen schützen Täter, bis es wirklich nicht mehr geht
- Täter "laden" andere Täter an ihre Wirkungsstätten ein, es bilden sich "Täternester". Dies geschieht ganz subtil und bedarf keinen offiziellen Verabredungen
- Es entsteht ein komplexes Gebilde aus Abhängigkeiten, das Täterverhalten schützt und begünstigt.
- Täter werden verschoben, ohne dass die neuen Arbeitgeber über die Missbrauchsvorwürfe informiert wurden
- Die Veröffentlichungen, die nicht zu verhindern sind, sind i.d.R. nur die Spitze des Eisberges
- Betroffene und Angehörige werden mundtot gemacht (eine Strategie, die oftmals aufgeht )
- Das Thema überfordert das System
- Täter loten ihre Grenzen aus - (Und die mutmaßliche, anale, als auch vaginale Vergewaltigung eines sechsjährigen Kindes in ihrem OP-Bereich ist als eine solche Auslotung zu betrachten) -
Abschließend möchte ich meine Bitte nicht zu schweigen wiederholen, und sich ein paar Minuten Zeit zu nehmen.
Darüber nachzudenken, was sie persönlich zur Aufklärung dieses Falles und/oder zur Verhinderung weiterer Missbräuche beitragen können.
Ich danke Ihnen hierfür und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Hermann Schell
Genauso wird das zarte Pflänzchen gewachsenen Vertrauens zerstört:
Den passenden Kommentar liefert Frau Florin, Deutschlandfunk, hier im Organ der Bewegung Maria2.0 Weiberaufstand:
https://www.weiberaufstand.com/single-post/2019/11/12/Wir-sind-nicht-Ackermann
Pater Klaus Mertes hat die Vorarbeit geleistet. Lesen Sie unseren bitteren Kommentar dazu vom 29.09.2019
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Interessantes Interview mit Matthias Katsch, Mitglied der Aufarbeitungskommission des Bundes zu Korntal und zur Aufarbeitung in den beiden Kirchen:
https://www.kontextwochenzeitung.de/gesellschaft/449/korntal-braucht-eine-zweite-runde-6303.html
Da ist erst einmal ein Kommentar zur Ärzteelite die am Klinikum in Bad Homburg so eklatant versagt hat. Da ist weiterhin ein kommentierender Bericht zur Entschädigungsfrage (Deutsche Bischofskonferenz) am 23.09. und ein Kommentar zu Pater Klaus Mertes mit der Überschrift "Vom Paulus zum Saulus"
Durchaus lesenswert, wie die Bewegung in Frankreich gerade erst beginnt:
Informationen zur Erreichbarkeit der Geschäftsstelle für Anfragen
Die Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauch hat im August und September 2019 alle vorliegenden noch unbearbeiteten Erstanträge mit Eingangsdatum bis zum 31. Juli 2018 gesichtet. Alle Antragstellenden haben, sofern die Voraussetzungen dafür vorlagen, einen Bescheid erhalten, in dem festgestellt wird, dass sie Betroffene sexuellen Missbrauchs im Sinne des Ergänzenden Hilfesystems sind und grundsätzlich Leistungen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch in Anspruch nehmen können. Sofern die Kostenübernahme für Psychotherapien bei approbierten Therapeutinnen und Therapeuten beantragt war, wurde diese Leistung im Zuge der Sichtung bewilligt. Zu anderen beantragten Leistungen haben die Antragstellenden eine Aktualisierungsabfrage erhalten, mit der sie gebeten werden, der Geschäftsstelle mitzuteilen, ob die beantragten Leistungen noch aktuell sind oder ob sich inzwischen andere Bedarfe ergeben haben. Teilweise wurden auch Nachfragen zu beantragten Leistungen an die Antragstellenden versendet. Insgesamt wurden auf diese Weise innerhalb von zwei Monaten rund 1.700 Anträge bearbeitet.
Aus dieser hohen Zahl innerhalb eines kurzen Zeitraums ergibt sich ein erhöhtes Aufkommen an telefonischen Nachfragen von Antragstellenden an die Geschäftsstelle, das kurzfristig leider nicht vollständig aufgefangen werden kann. Daher kommt es aktuell zu Engpässen bei der telefonischen Erreichbarkeit der Geschäftsstelle. Wir bedauern dies sehr und bitten um Verständnis. Anfragen an die Geschäftsstelle können auch per E-Mail an kontakt@gstfsm.bund.de gerichtet werden. Bitte geben Sie bei Anliegen, die einen bereits in der Geschäftsstelle vorliegenden Antrag betreffen, immer die Fallnummer oder die PAN an. Zum Schutz der besonders sensiblen Daten der Antragstellenden ist die Geschäftsstelle verpflichtet, diese Angaben für die antragsbezogene Korrespondenz immer anzufordern.
Sexspielzeug und "Liebesbriefe in Kinderhandschrift": Die Ermittlungen zum Kindesmissbrauch in NRW fördern perfide Abgründe zutage. Die Polizei identifiziert inzwischen acht Opfer und nimmt zwei weitere Verdächtige fest. Die sichergestellter Daten sind auch für die Ermittler selbst eine Belastung.
Missbrauchsfall in NRW weitet sich aus
https://rp-online.de/nrw/staedte/koeln/koeln-missbrauchsfall-in-nrw-weitet-sich-aus_aid-46999633
Täter sollen eigene Kinder getauscht haben:
In der katholischen Kirche verändert sich - ganz langsam - Wesentliches. Der emeritierte Erzbischof von Hamburg, Werner Thissen, hat in einem Interview schwere Fehler im Umgang mit sexuellem Missbrauch aus seiner Zeit als Verantwortungsträger im Bistum Münster eingeräumt. Vor seiner Berufung nach Hamburg 2003 hatte Thissen mehr als 20 Jahre Personalverantwortung im Bistum Münster getragen.
Sexueller Missbrauch Hamburger Ex-Bischof: „Das waren Priester, die wir gut kannten“
Quelle: (dpa/ts)
Das Urteil ist deutlich: Wir haben versagt! Der ehemalige Hamburger Erzbischof Werner
Thissen (80) hat in einem Interview deutliche Worte über den Umgang der katholischen Kirche mit dem Missbrauchsskandal gefunden. Er selbst räumt schwere Fehler während seiner Zeit in Münster
ein.
Viel Verständnis für die Täter, kein Kontakt zu den Opfern,
Überforderung bei er Kirchenleitung – Thissens Analyse des Versagens der Kirche ist schonungslos. „Diejenigen, die des Missbrauchs beschuldigt wurden, waren ja Priester, die wir gut kannten. Da
kommt sehr schnell der Mitleidseffekt auf", bedauert der Bischof in einem Interview mit der Bistumszeitung „Kirche und Leben".
So wurde während einer Personalkonferenz gefragt, ob der Täter nicht bestraft werden müsse,
erinnert sich Thissen. Man kam damals überein, dass der sich „durch sein Vergehen am meisten schon selbst bestraft" habe. Was für ein Hohn.
Kirche fehlte Verständnis und Nähe zu den Opfern
Doch darüber, wie es den Opfern erging, hatte Thissen nach eigenen Angaben kaum eine Vorstellung gehabt. Der Grund: Er hatte –
obwohl er in seiner Zeit von 1978 bis 1999 im Bistum Münster als Leiter der Hauptabteilung Seelsorge-Personal und später als Generalvikar und damit als Stellvertreter des Bischofs
Personalverantwortung trug – kaum Kontakt zu den Opfern. Erst viel später, als er in Hamburg arbeitete – lernte er durch Gespräche die Opfer kennen und verstehen.
Sexueller Missbrauch muss weiter aufgearbeitet werden
Die angesprochene Personalkonferenz war damals für den Umgang mit den Missbrauchsfällen zuständig. „Aber sie war dazu gar nicht in der Lage. Da hätten Fachleute dazu gehört", kritisiert der Ex-Bischof das System heute. Also wurde der Missbrauch zu einem Nischenthema, das an Ärzte und Therapeuten abgeschoben wurde.
Die Aussagen des Priesters im Ruhestand werden von Bischof Felix Genn in Münster befürwortet.
„Betroffene sagen uns immer wieder, wie wichtig es für sie ist, zu erfahren, wer von den damaligen Verantwortungsträgern dafür zuständig war, dass die Taten sexuellen Missbrauchs nicht an die
Öffentlichkeit kamen", betont er die Relevanz von Thissens Stellungnahme. Doch, „dass dabei, wie es Werner Thissen selbst sagt, die Betroffenen nicht im Blick waren, bleibt für uns heute
unverständlich." Genn ist nun dafür dankbar, dass sich der ehemalige Generalvikar zu den Fehlern bekannt hat und auch die Verantwortung übernimmt.
Strukturelle Ursachen für die traurige Zahlenbilanz sollen von einem Historiker untersucht werden
1670 Kleriker missbrauchten 3677 Minderjährige: Das ergab eine Studie
zu sexuellem Missbrauch der katholischen Kirche im September 2018. Im Bistum
Münster selbst gab es 138 verdächtige Priester. Besonders erschreckend war dabei eine Tat des verstorbenen Münsteraner Bischofs Reinhard Lettmann. Als dieser in den 1970er Jahren noch ein
Generalvikar war, versetzte er einen bereits verurteilten pädophilen Priester. So konnte dieser weiterhin Kinder und Jugendliche sexuell missbrauchen.
Der Historiker der Uni Münster, Thomas Großbölting, wurde vom Bistum beauftragt, die Fälle sexuellen Missbrauchs durch Priester, Diakone und Ordensleute zu untersuchen. Dabei soll aufgezeigt werden, ob die Strukturen im Bistum diese Straftaten gegenüber Schutzbefohlenen ermöglicht haben. (dpa/ts)
Interessanter Artikel zu den innerkirchlichen Machtkämpfen:
Kirchenunabhängige Forscher sollen den Missbrauch in der katholischen Kirche Mecklenburgs genauer analysieren. Beim Auftakttreffen in Neubrandenburg wurden bereits Vorwürfe gegen die damalige Kirchenleitung in Schwerin erhoben.
Auf ihrer nächsten Vollversammlung, die für den 11. und 13. November in Baltimore geplant ist, werden die Bischöfe der Vereinigten Staaten neue Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch in der Kirche prüfen.
Das Erzbistum Boston war eine der am meisten von der Missbrauchskrise betroffenen Diözese in den USA. Es gab auch Gerichtsprozesse, bei denen Millionen US-Dollar Schmerzensgeld gefordert wurden. Deshalb wurde die Erzdiözese auch finanziell schwer in Mitleidenschaft gezogen.
Hier der Link:
Hier der Link:
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/betroffene-berichtet-von-missbrauch-in-kevelaer-100.html
Weitere Betroffene meldet sich:
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/betroffene-berichtet-von-missbrauch-in-kevelaer-100.html
Die Deutsche Bischofskonferenz gibt folgende Stellungnahme zum Film ab:
Hier die Erklärung der Deutschen Bischofkonferenz zu dem Film „Verteidiger des Glaubens“
Zum Film des Regisseurs Christoph Röhl, „Verteidiger des Glaubens“ über Kardinal Joseph Ratzinger/Papst Benedikt XVI., erklärt der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp:
„Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßt jeglichen konstruktiven Beitrag zur Aufdeckung von sexualisierter Gewalt, ihrer Ursachen und des Umfeldes, durch den Menschen so lange leiden mussten. Gerade auch der Kirche fernstehende Journalisten haben hier ganz wichtige Beiträge geleistet. Leider können wir im Film von Christoph Röhl, ‚Verteidiger des Glaubens‘, mit Bezug auf die Person Joseph Ratzinger/Papst Benedikt XVI. diesen konstruktiven Beitrag nicht sehen.
Der Film zeichnet insgesamt ein stark verzerrtes Bild von Kardinal Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. Tenor ist: Es ging ihm immer nur um die Reinheit der Kirche und des Priestertums, nie um die Opfer. Das ist eine eigenwillige und fehlerhafte Interpretation.
Die Theologie Joseph Ratzingers ist nicht charakterisiert durch einseitige Realitäts-Fremdheit und die Konzentration auf ein weltfremd Schönes. Kenner seiner Theologie sehen hier eine Verkürzung, die dem anerkannten Theologen nicht gerecht wird. In der Theologie eine der Ursachen für Missbrauch bzw. Vertuschung sehen zu wollen, geht an der Sache vorbei.
Über Jahrzehnte war Kardinal Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. eine treibende Kraft gegen Missbrauch:
- bei der kirchlichen Definition der ‚besonders schwerwiegenden Verbrechen‘ und damit der kirchenrechtlichen Definition des Verbrechens Missbrauch;
- bei der Schaffung einer speziellen Strafkammer in der Kongregation für die Glaubenslehre und damit beim Aufbau der Strukturen;
- bei der strafweisen Entfernung von mehr als 380 Priestern, die Täter waren, aus dem Klerikerstand.
Diese Aspekte werden im Film nicht angemessen gewürdigt.
Vor allem war es Benedikt XVI., der sich als erster Papst überhaupt auf mehreren Reisen mit Opfern sexuellen Missbrauchs traf, insbesondere im September 2011 in Erfurt. Dieser Umstand wird verschwiegen, was den Film unseriös macht. Es ist bedauerlich, dass die Chance zu einem historisch-kritischen Porträt über Papst Benedikt XVI., das ihm differenziert hätte gerecht werden können, verpasst worden ist.“
Was wir als Betroffene zu dieser Stellungnahme sagen müssen:
1. In der Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz verweist man darauf, das gerade Papst Benedikt XVI. durch das Treffen mit Opfern in Erfurt bei seinem Deutschland- Besuch das Leid der Opfer am Herzen lag. Hierzu können wir nur sagen, dass in der Pressekonferenz zu diesem Papstbesuch in Deutschland ein Treffen mit Opfern gerade nicht vorgesehen war. Dies wurde auf Anfrage von Betroffenen auf dieser Pressekonferenz klar hervorgehoben.
Wenn die Deutsche Bischofskonferenz es so genau nimmt mit der Wahrheit, dann sollten sie auch bei der Wahrheit bleiben und dieses Faktum nicht in Ihrer Erklärung anders darstellen.
2. Gerade unser Verein muss sich deutlich gegen diese Presseerklärung erklären. Zur bedrückenden Wahrheit gehört nämlich, dass Herr Ratzinger zumindest in seiner Eigenschaft als Präfekt der Glaubenskongregation (seit 1981) genau das nicht getan hat, was seines Amtes gewesen wäre, nämlich die Opfer zu schützen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Einer "unserer" Betroffenen hat 1983 seine Laisierung als Priester mit dem Missbrauch als Jugendlicher durch einen damals vorgesetzten Priester (Pater S.) begründet. Er ist auch "erfolgreich" laisiert worden. Der Täter Pater S. allerdings konnte weiter sein Unwesen treiben, bis er 1988 plötzlich verstarb. Was er trieb, schien damals niemanden zu interessieren. Seinerzeit gab es nicht mal eine Nachfrage an den Orden.
Zum Beginn der Aufarbeitung am Albertinum folgender Link:
Und folgender text aus dem tierischen Volksfreund (Tageszeitung im Bistum Trier):
TAGUNG "WAS IST AUFARBEITUNG? RECHTE UND PFLICHTEN ZUR AUFARBEITUNG SEXUELLEN
KINDESMISSBRAUCHS IN INSTITUTIONEN"
Dienstag, 3. Dezember 2019, 10:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Akademie der Künste, Berlin
Was ist Aufarbeitung und was ist dabei zu beachten? Vor diesen Fragen stehen sowohl Institutionen, die vergangene Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch untersuchen wollen, als auch heute erwachsene Betroffene, die Verantwortungsübernahme und Aufarbeitung einfordern. Für eine gelingende Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs gibt es bislang keine übergreifenden Kriterien. Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat Empfehlungen zu Rechten und Pflichten entwickelt, mit der sie diese Lücke schließen will.
Viele Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, haben in den letzten Jahren Schutzkonzepte eingeführt. Es ist allerdings davon auszugehen, dass eine verborgene Gewaltgeschichte in die Gegenwart hineinreicht und wirksame Prävention davon abhängt, wie mit vergangenen Gewalttaten gegen Schutzbefohlene umgegangen wird. Wenn Mädchen oder Jungen sexuellen Missbrauch in Heimen oder Internaten, Kirchen, Schulen oder Vereinen wie dem Sport oder anderen Freizeitbereichen erlebt haben, sind diese Einrichtungen dazu verpflichtet, sich mit ihrer Gewaltgeschichte auseinanderzusetzen.
Wir freuen uns sehr, Ihnen die Empfehlungen am 3. Dezember 2019 vorstellen zu können und laden Sie herzlich ein, sich an der Diskussion zu beteiligen und an der Tagung teilzunehmen.
Prof. Dr. Sabine Andresen
Vorsitzende der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
Das Programm und weitere Informationen zu der Tagung finden Sie auf unserer Veranstaltungswebsite. Die Anmeldung ist bis zum 11. November 2019 möglich.
Empfehlenswert auch folgender Artikel der FAZ
Thomas Hanstein ist Coach, Autor – und Diakon. Er bat um Freistellung vom kirchlichen Amt, weil er sich in einem System fühlte, in dem Missbrauchstäter sitzen, sagte er im Dlf. „Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum es für viele andere Kirchenobere offensichtlich einfach so weiterging.“
Hier der Text zu dem Gebetstag der Deutschen Bischofskonferenz:
Gebetstag für Opfer sexuellen
Missbrauchs
Die Deutsche Bischofskonferenz folgt auch in diesem Jahr der Anregung von Papst Franziskus und lädt zum Gebetstag für Opfer sexuellen Missbrauchs ein. Dieser findet seit 2015 in zeitlicher Nähe
zum „Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ (18. November 2019) statt, der vom Europarat initiiert wurde. In diesem Jahr wird empfohlen, den
Gebetstag in den Tagen um den 33. Sonntag im Jahreskreis (17. November 2019) zu begehen.
Mit dem Gebetstag soll ein Zeichen der Solidarität mit Menschen zum Ausdruck gebracht werden, die Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind. Er versteht sich auch als ein Beitrag zur
Sensibilisierung für diese Thematik in Kirche und Gesellschaft. Bereits im vergangenen Jahr hat die Deutsche Bischofskonferenz Gebets- und Fürbittenvorschläge für die Gestaltung von
Gottesdiensten bereitgestellt, die weiterhin aktuell sind. In diesem Jahr werden zusätzliche Elemente für die Gestaltung von unterschiedlichen Gottesdienstformen bereitgestellt. Dazu gehören
neben weiteren Fürbitten auch Impulse und Texte von Betroffenen.
Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, ermutigt Pfarrgemeinden und Verbände, den Gebetstag zu nutzen: „Als Kirche übernehmen wir Verantwortung für das Unrecht, das Menschen in der Kirche angetan wurde. Als Gläubige wollen wir mit dem Gebet unsere Solidarität und Nähe ausdrücken“, so Bischof Ackermann. Die verschiedenen Materialen bieten eine gute Möglichkeit, in der Liturgie mit einem Gebet der Betroffenen zu gedenken oder einen Gottesdienst speziell unter das Thema Missbrauch zu stellen. „Oft gibt es keine Worte für das Leid, das Betroffene sexualisierter Gewalt erfahren haben. Aber im Gebet zu Gott eröffnet sich die Möglichkeit, Sprachlosigkeit zu überwinden“, so Bischof Ackermann.
Die Gesetzliche Unfallversicherung tritt für alle Schadensfälle in Schule, kita, Krankenhaus, Internate ein. Sie ist für diese Institutionen gesetzlich vorgeschrieben. Erstmals hat jetzt ein Missbrauchsopfer eine monatliche Rente erstritten für Folgen, die aus einem Missbrauch in der Institution entstanden sind.
Der Beitrag dauert nicht lange. Uns steht immer noch der Mund offen, dass ein solches Konzept weltweit in Kindergärten praktiziert werden darf und auch praktiziert wird. Über das Entsetzen hinaus: was soll eine solche pädagogische Idee bewirken? Was ist der Sinn? Welche Entwicklung soll hier befördert werden? So traurig das ist, wegen der Armut an möglichen Argumenten ist die Vermutung überhaupt nicht abwegig, dass es einzig und allein darum geht, eine Gelegenheitsstruktur für Sexuellen Missbrauch aufzubauen. Und wieder stecken die Kirchen als Träger der Einrichtungen mitten drin. Was ist mit einer Pädagogik, die nicht merkt, wofür sie benutzt wird. Was sind es für Pädagogen, die nicht merken, wofür sie herhalten sollen? Wo ist die Verantwortlichkeit der Kitaleitungen? Wo greifen die Präventionskonzepte? Unglaublich.
Mittlerweile schlagen die Wellen hoch.
https://www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL3JiYi1vbmxpbmUuZGUva29udHJhc
https://www.rbb-online.de/kontraste/naechste_sendung/naechste-sendung.html
Viele Menschen scheinen sehr entsetzt zu sein, was wir für ein gutes Zeichen halte. Vor 2 Jahren gab es über die Machenschaften von Original Play in einer Kreuzberger Kita der evangelischen Kirche schon mal einen sehr guten Bericht in der "Berliner Zeitung"
Einer der beiden Gründer von Original Play steht den Klerikalen nahe. Der US-Amerikaner Fred Donaldson scheint einen solchen Hintergrund zu haben
Der Weisse Ring macht auf Probleme beim Gesetzentwurf zum neuen Sozialen Entschädigungsrecht (SER) aufmerksam und macht deutlich, dass sexuelle Gewalt gegen Kinder in jedem Fall eine Entschädigung begründet.
Vor der Verwechslung von Ursachen für sexuellen Missbrauch und Risikofaktoren in der Institution Kirche, die Missbrauch begünstigen können, aber nicht die eigentliche Ursache sind, hat der deutsche Jesuit Klaus Mertes gewarnt.
Im indischen Bundesstaat Kerala beginnt am 11. November der Prozess gegen den der Vergewaltigung beschuldigten katholischen Bischof Franco Mulakkal. Der 55 Jahre alte Geistliche ist derzeit gegen Kaution auf freiem Fuß, wie örtliche Medien am Mittwoch berichteten.
Unterdessen wurde er von Ordensfrauen wegen Einschüchterung und Beeinflussung des mutmaßlichen Opfers sowie weiterer Zeugen angezeigt. Er und seine Gefolgsleute verfolgten das Ziel, Belastungszeugen und Ermittler über die Sozialen Medien verächtlich zu machen, so der neue Vorwurf. Mulakkal wird zur Last gelegt, zwischen 2014 und 2016 in Kerala eine Ordensfrau mehrfach vergewaltigt zu haben. Er weist dies entschieden zurück. Sein Bistum Jalandhar im Bundesstaat Punjab, für das ein Übergangsleiter ernannt wurde, verweigerte Mulakkal die Übernahme der Kosten für seine Strafverteidigung. Der Fall schlägt in Indien seit Monaten hohe mediale Wellen und erschüttert die katholische Kirche des Landes.
Die Diözese Duluth im US-Bundesstaat Minnesota und mehrere Dutzend Missbrauchsopfer haben einen gerichtlichen Vergleich geschlossen.
Im Auftrag der Mitglieder des Betroffenenbeirates beim Fonds Sexueller Missbrauch übersendete Frau Angelika Oetken als Sprecherin des Beirats die entsprechenden Anmerkungen zu den Empfehlungen des Bundesrates zum SER-Gesetzesentwurf.
In den Anträgen, die beim FSM (Fonds Sexueller Missbrauch) eingehen, spielt das OEG (Opferentschädigungsgesetz) eine entscheidende Rolle. Viele AntragstellerInnen müssen auf Ergänzende Hilfen (FSM) zurückgreifen, weil sie im OEG-Verfahren nicht zu ihrem Recht kamen oder aus triftigen Gründen davor zurückschrecken, überhaupt gesetzliche Entschädigung zu beantragen.
Bewerbungsverfahren für die Mitgliedschaft im Betroffenenrat startet am 21. Oktober 2019
Bis zum 9. Dezember 2019 können sich Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend für die Mitarbeit im Betroffenenrat beim Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung bewerben.
Berlin, 21.10.2019. Seit heute können sich Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend als Mitglied des Betroffenenrates beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) bewerben. Interessierte können ihre Bewerbung bis zum 9. Dezember 2019 einreichen.
Der ehrenamtlich tätige Betroffenenrat wirkt bei der Entwicklung von Konzepten, Vorhaben und Stellung-nahmen und Positionierungen des UBSKM mit und trägt dadurch die Anliegen und die Expertise der Menschen, die als Kinder oder Jugendliche sexuelle Gewalt erlitten haben, in den politischen Diskurs.
Mitglied des Betroffenenrates kann werden, wer in Kindheit oder Jugend selbst sexuelle Gewalt erfahren hat. Das Gremium soll gendergerecht besetzt sein und unterschiedliche Missbrauchskontexte repräsentieren (zum Beispiel familiären, institutionellen und nicht-institutionellen Kontext, sowie den Bereich der organisierten sexuellen Gewalt).
Die Auswahl der künftigen Mitglieder des Betroffenenrates erfolgt durch ein Auswahlgremium, das aus fünf Personen - zwei Betroffenen, einer Person aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem UBSKM und einer Person aus dem Arbeitsstab des UBSKM - besteht.
Der Betroffenenrat wurde erstmals im April 2015 beim Amt des UBSKM eingerichtet und ist Ende 2018 durch Beschluss des Bundeskabinetts dauerhaft beim UBSKM etabliert worden. Dem Betroffenenrat können künftig bis zu 18 Mitglieder angehören. Sie werden voraussichtlich im Frühjahr 2020 für die Dauer von fünf Jahren von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berufen. Dem aktuell amtierenden Betroffenenrat gehören elf Mitglieder an, die ihre Arbeit fortsetzen möchten.
Vollständige Pressemitteilung downloadbar:
Pressemitteilung_Bewerbungsverfahren für die Mitgliedschaft im Betroffenenrat.pdf
PresseerklärungMissBiTEinJahrMHGStudie2019.pdf
Dazu auch:
Trierischer Volksfreund 18.10.2019.pdf
VERTEIDIGER DES GLAUBENS erzählt die Geschichte eines Mannes, dessen Lebensaufgabe es war, die Kirche und ihre Werte zu bewahren, der sie aber stattdessen in ihre größte Krise führte:
Joseph Ratzinger, der deutsche Papst Benedikt XVI.
Nachdem er in den 1960er Jahren eine kurze Zeit lang als Erneuerer gegolten hatte, musste er zum Höhepunkt der Krise gezwungenermaßen anerkennen, dass sich seine größten Feinde in Wahrheit nicht
außerhalb, sondern innerhalb der Kirche bewegten.
Der Dokumentarfilm analysiert, welche Rolle er beim Aufbau eines Machtsystems im Vatikan spielte, und inwiefern er damit erheblich zu dem Vertrauensverlust beitrug, unter dem die katholische
Kirche seit Jahren leidet.
Dazu ganz besonders der Deutschlandfunk am 22.10.:
Kurienerzbischof Gänswein warnt vor dem Film, was schon fast einer Empfehlung gleichkommt:
https://www.domradio.de/video/gaenswein-warnt-vor-benedikt-film
Hier auch die Presseerklärung der Initiative Missbrauch in Ahrensburg (Missbrauch in der evangelischen Kirche)
Die Betroffenengruppe aus dem Bereich der evangelischen Kirche äußert sich zum Film „Verteidiger des Glaubens“ von Christoph Röhl und beleuchtet dabei Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Kirchen im Umgang mit sexuellem Missbrauch:
Ein Missbrauchsopfer, das den Klageweg beschritten hat, soll voraussichtlich Leistungen der Unfallkasse erhalten.
Dazu die entsprechenden Ausführungen zum Unfallschutz der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV):
"Dabei spielt es für den Versicherungsschutz der Schülerinnen und Schüler keine Rolle, ob es sich um eine öffentliche Schule handelt oder ob die Schule einen privaten Träger hat. Die Kosten für den Versicherungsschutz übernimmt die öffentliche Hand. Für die Entschädigung der Unfälle sind die Unfallkassen oder Gemeindeunfallversicherungsverbände zuständig."
https://www.dguv.de/de/versicherung/versicherte_personen/kinder/schueler/index.jsp
Und wie auch beim Opferentschädigungsrecht: der gesetzliche Kostenträger hat dann zu prüfen, inwieweit er den Verursacher (hier: Täter) in Regress nehmen kann.
Der Sage nach soll er ein lauter Prediger gewesen sein, jener Saulus, der als Missionar für den
jüdischen Glauben in Diasporagemeinden auftrat, laut, empört, wütend. Und er soll, nach seiner
Bekehrung zum Christentum, auf seinen Reisen ein sanfter, geduldiger Berater der jungen
Christengemeinden mit dem Namen Paulus gewesen sein - so jedenfalls berichtet das Neue
Testament. Aus dieser Wandlung in Charakter und Mission wird im Allgemeinen die
Redewendung "vom Saulus zum Paulus" abgeleitet.
Jüngst meldete sich ein anderer Gestaltwandler zu Wort: Pater Klaus Mertes, Jesuit und
ehemals Rektor des Canisius-Kollegs in Berlin, der 2010 mit seinem offenen Brief den Blick der
Öffentlichkeit auf die Missbrauchsskandale in der katholischen Kirche lenkte. Mertes geriert sich
weiterhin als Aufklärer - heute allerdings nicht im Sinne des Opferschutzes, sondern zur
Disziplinierung der Missbrauchsbetroffenen und zum Schutz der klerikalen Gemeinschaften. Es
ist Zeit, sein Interview "Vielen Betroffenen ist es noch wichtiger, dass die Kirche sich ändert, als
dass sie zahlt" unter die Lupe zu nehmen.
https://www.fr.de/politik/katholische-kirche-entschaedigung-missbrauchsopfer-interview-jesuit-
Fangen wir mit der Überschrift, einem Zitat aus dem Interview, an: Woher weiß Mertes das? Mit
wie vielen Opfern hat er gesprochen? Gehen wir zu seinen Gunsten davon aus, er habe in den
vergangenen 10 Jahren täglich mit einem Opfer gesprochen, so kommt die Rechnung auf 3.652
Betroffene, mit denen er intensiv genug kommuniziert hat, um über Kirchenreformen und über
Geld zu reden. Dies verfehlt nur knapp die Opferzahl, welche in der von den deutschen
Bischöfen in Auftrag gegebenen Studie ("MHG-Studie", 2018) als Betroffene klerikalen
Missbrauchs benannt wird. Die Autoren der Studie weisen allerdings deutlich darauf hin, dass
es bezüglich der Opferzahlen erhebliche Dunkelziffern gebe.
Eine aktuelle Studie der Universität Ulm geht davon aus, dass die Opferzahlen mehr als 30-mal
so hoch sind wie die Ergebnisse der MHG-Studie, welcher nur jene Fälle zugrunde lagen, die in
den Kirchenakten der Bistümer (nicht etwa der Orden, die Träger der Mehrzahl kirchlicher
Heime und Schulen sind) registriert waren:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article190130223/Studie-Universitaet-Ulm-Noch-viel-
mehr-Missbrauchsopfer-durch-Priester-und-Pfarrer.html
https://journals.sagepub.com/home/sax
https://www.welt.de/print/welt_kompakt/vermischtes/article190216713/Das-wahre-Ausmass.html
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/114000-Missbrauchsopfer-
in-katholischer-Kirche,missbrauch1718.html
Jörg Fegert, Kinder- und Jugendpsychiater, Leiter des Kompetenzzentrums 'Kinderschutz in der
Medizin' in Baden-Württemberg und Autor der Ulmer Studie, beziffert das Dunkelfeld mit
114.000 Missbrauchsopfern allein im Bereich der katholischen Kirche. Auffällig dabei ist, dass
sexueller Missbrauch durch katholische Priester vor allem bei den massiven Formen, also jenen
mit Penetration, besonders hoch liegt.
Angesichts solcher Opferzahlen ist zu bezweifeln, dass Klaus Mertes mit "vielen" Betroffenen
gesprochen hat. Die Behauptung, der Wunsch nach Reformen sei vielen noch wichtiger als
Entschädigungszahlungen, ist unbewiesen und Unsinn. Diese Behauptung wiegelt auf und
versucht die Meinung all jener zu manipulieren, die keine Gelegenheit haben, sich über die
Opferzahlen kundig zu machen.
Ebenso manipulativ muten die Implikationen an, die Klaus Mertes verpackt in provozierenden
Fragen nach der möglichen Herkunft der Entschädigungsmittel: Soll das etwa "auf Kosten der
pädagogischen Qualität in den kirchlichen Schulen und des Gemeindelebens" gehen? Soll "eine
Grundschuld auf den Kölner Dom" aufgenommen werden?" Diese Fragen hetzen das
Kirchenvolk auf zu der Haltung: 'Ja, genau, die Kirche ist arm'. Und in der gehässigen Variante:
'Und jetzt kommen auch noch die egoistischen Missbrauchsopfer und machen die Kirche noch
ärmer'.
Das Gegenteil ist der Fall.
Das Staat-Kirche Verhältnis, um das Mertes sich sorgt, könnte wesentliche Impulse dadurch
erhalten, dass die Kirche voranschreitet: Ohne Rechtspflicht und in angemessener Höhe zu
entschädigen - das ist besonders, das könnte auch Modell sein für staatliche
Entschädigungsleistungen.
Weiterhin ist die Behauptung von der Armut der Kirche zu prüfen.
https://www.welt.de/wirtschaft/article156376890/So-reich-ist-die-katholische-Kirche-wirklich.html
https://web.de/magazine/wirtschaft/vermoegen-verfuegt-kirche-deutschland-33621932
https://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gen_der_r%C3%B6misch-katholischen_Kirche
Der Politikwissenschaftler und Publizist Carsten Frerk geht davon aus, dass die katholische
Kirche in Deutschland insgesamt über ein Vermögen von rund 200 Milliarden Euro verfügt.
Basis seiner Berechnungen sind die (nur zum Teil zugänglichen) Bilanzen, die übrigens "nach
dem Niedrigstwertprinzip erstellt werden: Viele Vermögenswerte würden nur mit sehr geringen ,
teils symbolischen Beträgen und nicht ihrem aktuellen Wert aufgeführt."
Mertes irrt also. Die Kirche ist nicht arm. Sie könnte, ohne die Kirchengemeinden zu belasten,
für ihre diözesanen und bei Orden anfallenden Entschädigungsschulden aufkommen. Dazu
braucht es allerdings ein Wollen, das die Bischöfe bei ihrer diesjährigen Herbstvollversammlung
bekundet haben - dass allerding der Jesuit Klaus Mertes nicht erkennen lässt. Es waren ja auch
die Jesuiten, deren Orden 2010 in den USA angesichts anstehender
Entschädigungsforderungen das so genannte "Chapter 11" beantragt haben, eine nach
angelsächsischem Recht mögliche Form des Insolvenzantrages. "Während Chapter 11 sollen
die Finanzen eines Unternehmens neu strukturiert werden . Gläubiger können in dieser Phase
keine Forderungen stellen."
https://www.focus.de/panorama/welt/schutzmassnahme-jesuitenorden-beantragt-insolvenz-in-
An anderer Stelle irrt Mertes nicht nur. Zumindest will er den Eindruck erwecken, dass die
Schulen und Hochschulen in der Trägerschaft seines Ordens voll umfänglich von diesem
finanziell getragen seien. Es läge nahe, Mertes einen Täuschungsversuch zu unterstellen.
Anders ist nicht erklärbar, dass ein ehemaliger Schuldirektor nicht offenlegt, dass die
Bundesländer je nach Modellen 60 bis 90 Prozent für den Betrieb der Schulen zugeben.
https://www.katholisch.de/artikel/16973-was-eltern-ueber-katholische-schulen-wissen-sollten
Für Opfer sexuellen Missbrauchs hat es, jenseits von Opferzahlen und Finanzquellen, ein
besonderes G'schmäckle, wenn Klaus Mertes den Schmerz beklagt, den er selbst durch die
Verbrechen (so nennt er es allerdings nicht) seiner Kollegen zu erleiden habe: "Ich bin in
Gesprächsprozessen mit Betroffenen, die sich manchmal über Jahre hinwegziehen. Das ist
nicht immer leicht, aber es entsteht Beziehung. Es tut auch weh, die von mir geliebte Kirche in
der Perspektive der Geschichten zu sehen, die ich von Betroffenen höre. Aber dieser Schmerz
ist kreativ, denn er verändert etwas in mir, mein Selbstbild, mein Priesterbild, mein Kirchenbild.
Das entwickelt sich in gegenseitig geschenkter Zeit. Dafür bin dankbar. Ich gebe nicht nur, ich
empfange auch."
Eine hier nicht benannte Betroffene kommentiert:
"Für mich ist da eine ganz widerliche sublimierte Erotisierung drin, mit Sado-Maso-
Komponente; mal abgesehen von der Heuchelei. . . Jetzt müssen die Opfer auch noch als
Therapeuten und Change-Manager für die Kirche herhalten, zur Erbauung von Herrn Mertes.
Und das muss dann auch reichen, und man sollte sich glücklich schätzen."
Die deutschen Bischöfe haben Richtlinien für den Umgang mit sexualisierter Gewalt entwickelt
und verbreiten sie. Dort allerdings ist ein Thema nicht aufgehoben: Ein Moralkodex für Kleriker,
welche das Denken und Handeln von Missbrauchsopfern kritisieren. Klaus Mertes provoziert in
seinem Interview zu Neid und Missgunst. Auch in diesem Feld muss der Verrohung von
Sprache und der Verhöhnung von Opfern früh begegnet werden. Würde steht nicht im Konjunktiv sondern im Artikel 1 des Grundgesetzes und dieser muss auch die in der Kindheit Entwürdigten schützen.
Betroffenengruppe aus dem Bereich der evangelischen Kirche
fordert von der EKD Entschädigung für Betroffene sexuellen Missbrauchs:
Presseerklärung Ahrensburg.pdf
Weitere Links:
www.missbrauch-in-ahrensburg.de
Hier ein Interview mit dem Filmemacher:
Film Gelobt sei Gott.pdf
Weitere Links:
https://www.spiegel.de/thema/francois_ozon/
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat eine neue Studie veröffentlicht:
Berlin, 17.09.2019. Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht heute die Studie „Erwartungen Betroffener sexuellen Kindesmissbrauchs an die gesellschaftliche Aufarbeitung“. Sie ist das Ergebnis eines dreijährigen Forschungsprojektes von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Sozialwissenschaftlichen Forschungsinstituts zu Geschlechterfragen/FIVE Freiburg unter Leitung von Kommissionsmitglied Barbara Kavemann.
Im Zentrum der Studie stehen die Erwartungen Betroffener an die individuelle, institutionelle und gesellschaftliche Aufarbeitung von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend. In die Studie sind die Ergebnisse aus einer breiten Befragung Betroffener eingeflossen: 419 Online-Fragebögen sowie 51 Interviews und 6 Gruppendiskussionen mit insgesamt 41 Teilnehmenden. Es wurde u.a. folgenden Fragen nachgegangen: Was bedeutet Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs? Was erwarten Betroffene von gesellschaftlicher Aufarbeitung? Wie spiegeln sich die Erwartungen in der Arbeit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wider? Wie könnte Gerechtigkeit hergestellt werden?
Prof. Dr. Barbara Kavemann, Soziologin und Mitglied der Kommission: „Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs umfasst sowohl die individuelle Bewältigung der erlebten sexuellen Gewalt als auch die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Strukturen und Bedingungen, die diese Gewalt möglich gemacht und ihre Beendigung erschwert bzw. verhindert haben. Beides steht in Zusammenhang miteinander: Die individuelle Bewältigung gelingt häufig nur, wenn eine Gesellschaft und ihre Institutionen bereit sind, sexuelle Gewalt und ihre Folgen ernst zu nehmen und Unterstützung bereitzustellen und zugänglich zu machen. Für eine Gesellschaft wiederum ist es erforderlich, Betroffene an Aufarbeitungsprozessen zu beteiligen und die Aufarbeitung an der Perspektive der Betroffenen auszurichten, um gesellschaftliches Bewusstsein zu verändern und Verbesserungen zu bewirken.“
Bewältigung, Anerkennung und Gerechtigkeit als zentrale Aspekte
Die Ergebnisse der Studie zeigen die Bedeutung von Aufarbeitung für Betroffene und Verbesserungsbedarf in vielen Bereichen. Von Gesellschaft und Politik erwarten Betroffene, dass die Bedingungen bereitgestellt werden, die sie brauchen, um sexuellen Kindesmissbrauch und dessen Folgen persönlich bewältigen zu können.
Hierzu gehören ausreichende und passende Hilfe und Therapie; eine entsprechende Qualifizierung von Fachkräften, die in Behörden über die Versorgung von Betroffenen entscheiden; ungehinderte Akteneinsicht bei der Aufarbeitung der eigenen Vergangenheit sowie fachlich kompetente Begleitung – nicht nur in Strafprozessen, sondern auch bei der Auseinandersetzung mit Behörden oder mit Institutionen, in denen Gewalt erlebt wurde.
Unsere Vorsitzende Frau Witte war beteiligt.
Für die Bischofskonferenz liegt der Entwurf einer Expertengruppe vor, die die Entschädigungsfrage bei Missbrauchsopfern klären soll. Tatsächlich drängen sich im Vorfeld der Bischofskonferenz Fragen und Auseinandersetzungen um das Frauenpriestertum, das Zölibat und den sog. synodalen Weg der deutschen Bischofskonferenz in den Vordergrund. Sie werden vor allem von Kardinal Müller und anderen Interessierten von außen in einer Form eingebracht, die schließlich Bischof Marx sogar veranlassen, vor der Konferenz noch kurzfristig nach Rom zu reisen, um die Wogen zu glätten. Unklar bleibt, ob hier ein weiterer „Stellvertreterkrieg“ gegen Papst Franziskus und gleichzeitig gegen die Mehrheit der deutschen Bischöfe geführt werden soll oder aber ob nicht sogar ausdrücklich die Diskussion um die Entschädigungsfrage und die Konsequenzen aus der MHG- Studie verhindert werden soll.
https://www.zeit.de/2019/39/katholische-kirche-synode-reformprozess-sexualmoral-gleichstellung
https://www.zeit.de/2019/40/katholische-kirche-deutschland-synodaler-weg-vatikan
https://edition.faz.net/faz-edition/seite-eins/2019-09-21/a2f9c705367d4815792b1f570035cd01?GEPC=s9
Ausführungen dazu folgen in Kürze
Der Bundesrat hat seine Empfehlungen zum Entwurf des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts veröffentlicht
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2019/0351-1-19.pdf.
Schutzkonzepte gibt es zwar, doch nur selten werden sie konsequent umgesetzt. Der Anti-Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung fordert vor allem für Schulen verbindliche Richtlinien zur Prävention. Wichtig ist, wie der Missbrauchsbeauftragte feststellt, die Umsetzung im Alltag.
Tatsächlich sind Schutzkonzepte in kirchlichen Schulen mittlerweile verpflichtend. Ihre Einführung wird von der Diözese Köln überwacht. Ein wirkliches Controlling und wirksame Evaluation findet aber zur Zeit nicht statt.
Angebote unseres Vereins, bei der Installation alltagswirksamer Prävention an der Schule des Ordens „Collegium Josephinum“ mitzuwirken, wurden von der Schule ausgeschlagen. Man ist sich offensichtlich selbst genug und meint vor möglichen Fehlleistungen des Systems oder auch nur Einzelner durch ein Präventionskonzept in Papierform gefeit zu sein, das trotz der Irritationen um Zäpfchenvergabe (2012) durch Lehrkräfte und anderes auch in jüngerer Zeit.
Die „Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend“ hat zusammen mit den Kooperations- und Trägerverbänden bff: Frauen gegen Gewalt e.V., DGfPI e.V. und BAG FORSA e.V. eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht, die sich gegen die zunehmende Vereinnahmung von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt von rechten Parteien und Gruppierungen stellt. Die BKSF vertritt die fachlichen und politischen Interessen der parteilichen Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe sowie der spezialisierten Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend in ganz Deutschland.
Hier der Link zu einem lesenswerten Interview im Deutschlandfunk mit einem homosexuellen Priester. Durchaus lesenswert, wenn auch in der Argumentation bisweilen bizarr anmutend. Auch ein Beitrag zur Diskussion um das Zölibat im Widerspruch zur gelebten Sexualität eines Priesters.
Da missbraucht ein Arzt in der Kinder- und Jugendpsychiatrie des saarländischen Uniklinikums Homburg jahrelang Minderjährige. 2011 wird die Klinikleitung mit einem anonymen Brief darauf aufmerksam gemacht. Im Kollegenkreis häufen sich die Gerüchte über den Missbrauch, 2013 erstattet das Jugendamt Anzeige gegen den Arzt, nachdem eine Oberärztin in seinem Privathaus ein Kinderzimmer mit Matratzenlager und Spielzeug entdeckt hat. 2014 zeigt die Klinik den Arzt an. 2015 konfisziert die Polizei Kinderpornographie bei dem Arzt. 2016 stirbt der Arzt eines natürlichen Todes, während der Sohn eines befreundeten Elternpaares bei ihm spielt.
Die Ermittlungsakte wird geschlossen.
Was passiert mit den 30 Patientenakten, in denen die Klinikleitung Verdachtsmomente des Missbrauchs gefunden hatte? Eine Staatsanwältin verfügt, "dass nicht mehr beabsichtigt ist, die betroffenen Patienten bzw. deren Eltern zu informieren".
https://www.fr.de/panorama/klinikum-homburg-missbrauch-eine-geschichte-versagens-12817475.html
Für diese "Chronik des Versagens" wird nun die Verantwortung zwischen Klinikleitung, Ermittlern und Staatsanwaltschaft hin und her geschoben.
https://www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLWQyZDQ5M2MxLTY0NDYtNDU3MS05YThkLWY3YjcyZTE4ZTc2ZQ
Allerdings - neben der Sache mit der politischen Verantwortung und den Versäumnissen der Staatsanwaltschaft geht leider ein anderer Gedanke ziemlich unter:
Im Bericht der Tagesschau am 24.6.2019 sagt Wolfgang Reith, Ärztlicher Direktor der Uniklinik : "Es ist ganz klar, dass man das Kind schützen will vor weiterer Traumatisierung und Viktimisierung,
wenn es erfährt, es sei etwas vorgefallen, was das Kind selbst gar nicht so erlebt hat." Diese Aussage gilt als Argument dafür, dass Eltern und Kinder
jahrelang nicht über den Missbrauch durch den Arzt informiert wurden.
Der große Arzt und Pädagoge Janusz Korczak (der die Kinder seines Waisenhauses ins Vernichtungslager Treblinka begleitete, obwohl er nicht gezwungen war, mit den Deportierten zu gehen), hat
gesagt: "Kinder werden nicht erst zu Menschen, sie sind schon welche." Diese simple Wahrheit, die nicht nur eine ethische, sondern auch, wie wir heute sehr genau wissen, eine biologische Wahrheit
ist, steht heute offensichtlich noch nicht einmal psychiatrisch ausgebildeten Ärzten bei ihren Entscheidungen zur Verfügung. Und sie wird auch von vielen anderen nicht als Wahrheit gedacht.
Kinder sind unfertig, defizitär, man muss sie er-"ziehen", kann sie manipulieren, man ist als Erwachsener immer der Überlegene. Dieses Bild vom unfertigen Kind ist der Humus, auf dem
kinderfeindliches Verhalten, demütigender Sprachgebrauch, machtvolle Bildungsinstitutionen und der Missbrauch von Kindern gedeihen. Alles ist erlaubt - denn sogar Fachärzte und die
Rechtsprechung machen uns vor, wie Kinder anzusehen sind. Sie müssen ja erst noch Menschen werden, um wahrnehmen zu können (im Falle des Arztes von Homburg), dass ihnen gerade Unrecht geschieht,
dass ein Erwachsener seine Grenzen überschreitet. Natürlich ist es mühsam, Kindern diesen Sachverhalt zu vermitteln; das kostet Jahre tragfähiger, weil empathischer Beziehung. Hier haben die
hochdotierten Ärzte im Saarland genau so versagt, wie seit Jahrzehnten die Kirche bei ihrem (selbstgewählten) Auftrag der Vermittlung eines Bildes vom kompetenten, verantwortungsvollen,
interventionsfähigen Menschen überwiegend versagt.
Hauptthema des Treffens war unser Brief zum Ausstieg aus der Präventionsarbeit mit dem CoJoBo. Nun ja, „ausgestiegen worden“ sind wir schon lange vorher durch Intervention und Verweigerung der Zusammenarbeit durch die Schule. In diesem Brief ging es uns darum, die Gründe für das Scheitern der Zusammenarbeit zu reflektieren und für uns zu klären, wie es weitergehen soll.
Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Wir verweigern uns keinesfalls der zukünftigen Zusammenarbeit bei Fragen rund um die Prävention, wenn diese Zusammenarbeit gewünscht wird. Wir werden uns allerdings nicht mehr von uns aus anbieten oder gar von uns aus auf Zusammenarbeit drängen.
Wir bedauern dieses Scheitern der Präventionsbemühungen unter Einbeziehung von Betroffenen ausdrücklich.